hier eine vergleichsweise unspektakuläre Kamera aus dem Hause Ernemann, die Heag II Ser. II im Format 6,5x9.
Der Katalog 1925 bewirbt das Modell als "preiswerte, sorgfältig gearbeitete und zuverlässig arbeitende Hand- und Stativcamera für höhere Ansprüche". Es handelt sich um eine Kamera mit Holzgehäuse und Aluminium-Laufboden. Sie besitzt doppelten Auszug und Zahntrieb-Fokussierung. Das Modell wurde in den größeren Formaten auch als Ser. I angeboten, diese Kameras hatten nur einfachen Auszug. Die Serie II war auch in den Formaten 9x12, 10x15 sowie kurze Zeit in 13x18 zu haben.
Auffällig ist das für eine solche Kamera vergleichsweise große Gehäuse (12 x 9,5 x 4,8); insbesondere die Tiefe überrascht und lässt ein besonders lichtstarkes Objektiv erwarten, es gab aber im besten Fall nur ein 4,5/12.
Die Ausstattung ist eher bieder: Das Objektivbrett ist vertikal und horizontal verschiebbar; bei besseren Modellen war eigentlich Spindeltriebverstellung üblich. Es gbit eine zweite Entfernungsskala für die Benutzung der Hinterlinse; als Sucher steht der übliche Brillantsucher mit Libelle zur Verfügung. Besondere Ausstattungsmerkmale besitzt die Kamera nicht.
Im gezeigten Exemplar ist ein eher lichtschwaches Ernar 6,8/10,5 in Ernemann Automat B (1–1/100) verbaut. In dieser Ausstattung wurde die Kamera im Jahr 1925 für 110,00 RM angeboten. Das Exemplar lässt sich allerdings genauer datieren: Das Modell selbst wurde in dieser Größe im Zeitraum 1917–25 angeboten. Als Warenzeichen trägt es das Malteserkreuz, dass seit 1920 verwendet wurde; der Verschluss trägt aber das EW-Signet, dass nur um 1921 verwendet wurde (Angaben gem. Göllner).
Ich würde diese Kamera daher in die Zeit um/nach 1921 einordnen. Dafür spricht auch das neuere Ernemann-Rückteil, das übrigens den Normalfalz besitzt.
Urheberrechte 1: Keine Scans von Prospekten, Bedienungs-Anleitungen, Prominentenfotos, Kunstobjekten oder Buch/Zeitschriften-Artikeln, die über begründete Bildzitate hinaus gehen.
Urheberrechte 2: Nur selbst aufgenommene Fotos. Keine Fotos auf und in fremden Grundstücken / Gebäuden / Museen, Ausstellungen, Theatern, usw.
Urheberrechte 3: Textpassagen von fremden Quellen vermeiden, höchstens einige Zeilen deutlich als Zitat erkennbar mit genauer Quellenangabe.
Keine Fotos, auf denen Personen erkennbar oder zuord-bar sind, ohne deren schriftliche Genehmigung (DSGVO). Ebenso keine erkennbaren KFZ-Kennzeichen oder Fragmenten davon! !
Fotos: Für beste Darstellung die Fotos (Thumbnails) unter den Textbeiträgen anklicken.
Der Zähler der Vorschaubilder zeigt NICHT die echte Zugriffszahl, die Bild-Anklicke direkt im Text werden nicht gezählt!