Klein, handlich und einfach zu bedienen ist sie, die Cine-Nizo 16B. Die Kamera besteht aus Aluminiumguss, das Laufwerk ist mit einer Aluminiumkappe abgedeckt, die abnehmbare Kassettentür besteht aus Alublech, alles ist mit schwarzen Leder bezogen. Sie ist einfach ausgestattet, eine Aufnahmefrequenz (16B/Sek), ein Festobjektiv mit der für 16mm Filmkameras ungewöhnlichen Brennweite von 35mm und einem Federwerk für ca. 5m Filmtransport. Für einen ruhigen Lauf dreht sich die Umlaufblende als Zweiflügelblende mit halber Drehzahl. Diese Cine-Nizo gab es in ähnlicher Ausführung für Pathé-Kassetten mit 9,5mm-Film. Der massive Verschluss des Kameradeckels wurde vom 9,5mm-Modell übernommen, er passt nicht so recht zur Kamera.
Geladen wird sie mit einer speziellen 10m-Nizo-Filmkassette für 16mm-Film.
Aus der Kassette muss eine Filmschleife herausgezogen und über eine Zahntrommel in die Filmführung eingelegt werden, dabei ist auf die Lage der Perforation zu achten. Da der Greifer gegen die feste Filmführung arbeitet und nicht nachfedert, muss der Film lagerichtig zum Eingriff des Greifers eingelegt werden, er stanzt sonst Löcher in den Film. Als Einlegehilfe gibt es eine Kerbe in der Filmandruckplatte, bei korrekter Lage muss dort ein Perforationsloch zu sehen sein.
Die Spitze unten in der Mitte ist der Greifer.
Wie viele Filmkameras aus dem Anfang der Kinematographie, ist sie zusätzlich zum Federwerk mit einem Handkurbelantrieb für ein oder acht Bildern / Umdrehung ausgestattet. Der Handkurbeltrieb ist vom Federwerk unabhängig und transportiert den Film nur vorwärts. Der Nachteil dieser Konstruktion ist, dass die Umlaufblende, egal ob mit Federwerk oder mit Handkurbel angetrieben, bei Stillstand nicht immer vor dem Bildfenster zu stehen kommt und den Film vor Lichteinfall schützt, eine Objektivkappe ist deshalb für den Stillstand zwingend erforderlich. Eine konstruktive Eigenart früher Nizo-Kameras. Mit der Kamera habe ich einige Reste von Filmnegativen erhalten, auf denen die Auswirkungen der nicht geschlossenen Umlaufblende zu sehen sind.
Zeitlich kann ich meine Cine-Nizo 16B schlecht einordnen, die Fertigung begann 1927, sie ist vermutlich eine frühe Ausführung, denn die Blenden für den Aufzugsschlüssel und die Handkurbel sind bei dieser Kamera beschriftet und die Kurbelanschlüsse haben noch keine Abdeckungen.
Urheberrechte 1: Keine Scans von Prospekten, Bedienungs-Anleitungen, Prominentenfotos, Kunstobjekten oder Buch/Zeitschriften-Artikeln, die über begründete Bildzitate hinaus gehen.
Urheberrechte 2: Nur selbst aufgenommene Fotos. Keine Fotos auf und in fremden Grundstücken / Gebäuden / Museen, Ausstellungen, Theatern, usw.
Urheberrechte 3: Textpassagen von fremden Quellen vermeiden, höchstens einige Zeilen deutlich als Zitat erkennbar mit genauer Quellenangabe.
Keine Fotos, auf denen Personen erkennbar oder zuord-bar sind, ohne deren schriftliche Genehmigung (DSGVO). Ebenso keine erkennbaren KFZ-Kennzeichen oder Fragmente davon! !
Fotos: Für beste Darstellung die Fotos (Thumbnails) unter den Textbeiträgen anklicken.
Der Zähler der Vorschaubilder zeigt NICHT die echte Zugriffszahl, die Bild-Anklicke direkt im Text werden nicht gezählt!