Grund: Den Begriff mehr zu etablieren. Es ist wohl so, dass damals um 1981 Pete Ariel mit seinen ACR-Bänden Mitbegründer des Begriffes war. Insgesamt hat er 4 Bände herausgebracht, die man durchaus als das Standardwerk zum Thema ansehen kann. Hin und wieder stößt man mal wieder auf den Begriff, aber die Quellenlage, insbesondere zu Publikationen ist eher dürftig.
Interessant wären also weitere Quellen-Nennungen zum Begriff. Die "Supersuchmaschine" hilft auch nicht wirklich weiter. Bei wikipedia gibt es nur den Hinweis auf eine "Encyclopaedia Cinematographica".
Auf dieser WEB_Site gibt es auch eine kostenlose PDF-Version der Broschüre "Cinematographica" von mir zum download:
Urheberrechte 1: Keine Scans von Prospekten, Bedienungs-Anleitungen, Prominentenfotos, Kunstobjekten oder Buch/Zeitschriften-Artikeln, die über begründete Bildzitate hinaus gehen.
Urheberrechte 2: Nur selbst aufgenommene Fotos. Keine Fotos auf und in fremden Grundstücken / Gebäuden / Museen, Ausstellungen, Theatern, usw.
Urheberrechte 3: Textpassagen von fremden Quellen vermeiden, höchstens einige Zeilen deutlich als Zitat erkennbar mit genauer Quellenangabe.
Keine Fotos, auf denen Personen erkennbar oder zuord-bar sind, ohne deren schriftliche Genehmigung (DSGVO). Ebenso keine erkennbaren KFZ-Kennzeichen oder Fragmenten davon! !
Fotos: Für beste Darstellung die Fotos (Thumbnails) unter den Textbeiträgen anklicken.
Der Zähler der Vorschaubilder zeigt NICHT die echte Zugriffszahl, die Bild-Anklicke direkt im Text werden nicht gezählt!