[ iIa ] Canon Zoemini Mini Photo Printer PV-123-BKS
Hallo zusammen,
hier ein paar Fotos vom Gerät und ein Vergleich der Bildgröße Instax Mini und Zoemini, sowie eine Vorstellung des Geräts:
(Zuvor der Hinweis: Ich habe mir den Canon Zoemini Mini Photo Printer PV-123-BKS zu normalen Ladenpreisen und ohne irgendwelche Beziehungen zu Canon zugelegt.)
Die Bildqualität des Ausdrucks hinsichtlich der Schärfe ist deutlich besser als hier gezeigt. Auf dem Ausdruck kann man die Auto-Nummern vom Porsche und dem PKW dahinter eindeutig lesen!
Dieses Bild ist für den Farbvergleich das Original. Alle Abweichungen davon ergeben sich aus den Verhaltensweisen des Druckers und der verwendeten Kamera für obige Fotos und der verwendeten App auf dem Smartphone.
Daten des Canon Zoemini Mini Photo Printer PV-123-BKS:
10 Fotos pro ZinkPapier-Pack. Druckkapazität (Akku) ca 20 Bilder. Aufladen via USB. Bluetooth (ab Version 4) -Verbindung zum Smartphone und dessen App. LEDs zeigen Aktivitäten oder Zustände an. 314 x 400 DPI. Für Iphone und Android (ab 4.4) Abmessungen: 11,8 x 8,2 x 1,8 cm. Gewicht ca. 160 Gramm.
Interessante Fähigkeit: Man kann einen Ausdruck in 4 oder 9 Einzelbilder aufteilen und dann "zusammen legen oder oder kleben. So können Fotos in 15,2 x 10 cm oder gar 22,8 x 15 cm generiert werden. Aber: Pro Einzelfoto muss von ca. 60 Cent ansetzen.
Jedes Foto verfügt über eine Eigen-Klebefläche (Schutz-Folie abziehbar).
Die App läßt einfache Bildbearbeitung zu (Helligkeit, Farben, Bildausschnitt, variables Bilddrehen, Trick-Modifikationen, Rahmen, usw).
In den Sofortbild-Kameras Zoemini C und S ist dieser Drucker quasi fest eingebaut. Bei der Zoemini S kann der Ausdruck auch üner eine Smartphone-App gesteuert werden.
Urheberrechte 1: Keine Scans von Prospekten, Bedienungs-Anleitungen, Prominentenfotos, Kunstobjekten oder Buch/Zeitschriften-Artikeln, die über begründete Bildzitate hinaus gehen.
Urheberrechte 2: Nur selbst aufgenommene Fotos. Keine Fotos auf und in fremden Grundstücken / Gebäuden / Museen, Ausstellungen, Theatern, usw.
Urheberrechte 3: Textpassagen von fremden Quellen vermeiden, höchstens einige Zeilen deutlich als Zitat erkennbar mit genauer Quellenangabe.
Keine Fotos, auf denen Personen erkennbar oder zuord-bar sind, ohne deren schriftliche Genehmigung (DSGVO). Ebenso keine erkennbaren KFZ-Kennzeichen oder Fragmenten davon! !
Fotos: Für beste Darstellung die Fotos (Thumbnails) unter den Textbeiträgen anklicken.
Der Zähler der Vorschaubilder zeigt NICHT die echte Zugriffszahl, die Bild-Anklicke direkt im Text werden nicht gezählt!