und wieder ein altes Blitzlicht, wobei es das eigentlich nicht wirklich trifft, da man sich unter einem Blitz, ein eher kurzes Aufblitzen versteht und das trifft hier nicht zu.
Hier wurde ein Magnesiumband eingelegt und dann über die Rolle in die herausklappbare Tülle eingefädelt ( fragt mich nicht wie lange das mit dem 100 Jahre alten Band gedauert hat, es war "leicht" korrodiert ). Das Band wurde dann angezündet, die Abbrenndauer richtet sich nach der Länge des heraus schauenden Bandes.
Hergestellt wurde das Ganze etwa 1925 von den Böhm Werken Berlin, in der Werbung wurde das Ganze wohl als kinderleicht und komplett ungefährlich beschrieben. Wenn ich an brennendes Magnesium denke, wage ich das zu bezweifeln, wobei verglichen mit anderen " Blitzen" vielleicht.
Michael-J.:komplett ungefährlich beschrieben. Wenn ich an brennendes Magnesium denke, wage ich das zu bezweifeln
<grinz> Wusstest Du, dass der Motorblock und das Getriebegehäuse vom VW-Käfer komplett aus Magnesium waren? "Im Jahr 1971 wurden auf dem Höhepunkt 42000 Tonnen Magnesium bei VW verarbeitet".
Nun gut, er hier warnt vor einer gewissen Zündfähigkeit: http://www.kaeferclub-siegerland.de/technik/tech-mag.htm
Hallo, als Block sieht die sache anders aus, ein Baumstamm brennt auch nicht so keicht wie ein Span, ausserdem dürfte hier Legierung das Zauberwort sein. Aber wenns mal brennt kann man eigentlich nur noch abwarten, brennt soweit ich weiß auch unter Wasser weiter, naja ist ja auch mit Natrium verwand, und Natrium und Wasser ist keine gesunde Mischung. Aber zurück zum Blitz, ich stelle die Tage noch zwei vor, einen ähnlichen und eine andere Methode, und die letztere ist meiner Meinung nach die riskanteste Blitzvariante.
Hallo, also bei den meisten Blitzen, die Du die letzten Tage vorgestellt hast, würde ich als Abzulichtender schleunigst unter den nächsten Tisch hechten ;) . Was hat die Voigtländer Vitrona doch für eine tolle Entwicklung eingeleitet. Heute ist meine Hauptsorge höchstens, dass der eingebaute, automatische Blitz nicht auslöst, wenn es nicht an der Zeit ist, als dass ich einem Todesstrahl aus einem Trichter ausgesetzt bin
Hallo, sie sind alle Teile der Fotografiegeschichte, und zu Silvester werde ich auch mal ein paar Tests starten :-) da fällts nicht auf, und scheinbar haben die meisten Fotografen und auch die meisten Abgelichteten überlebt :-). Aber das ist halt die Zeitliche Sichtweise, wenn ich als Kind, bei uns im Dorf ( Ja Landei :-) ) nicht ordentlich gegrüßt habe , hab ich mir eine eingefangen, und ich habe keinen bleibenden Schaden genommen.... naja ich sammle Kameras.... heute wäre das nicht mehr vorstellbar. In Ordnung war es damals sicher auch nicht, aber die Zeiten waren etwas robuster.
"Die Sonne in der Westentasche" gab es auch noch "5-flammig", auf einer solchen rolle waren dann 5 Streifen ineinander gewickelt. Das Band selbst, kann auch kein reines Magnesium sein, es würde sonst bis ins Gehäuse abbrennen. Hier noch ein Interessanter Link dazu http://www.enter-net.de/auktion/photo/boehms.htm
Hallo, was da Band angeht hatte ich mir auch schon Gedanken gemacht, diese Tülle ist sehr eng, vieleicht fehlt da einfach der Sauerstoff. Man könnte es ja Analysieren, Magnesium währe da kein Problem, ich denke mal drüber nach, das "Blitzpulver" könnte man gleich nachschieben. Mit 5 Flammen hab ich sie noch nie gesehen, naja das Zubehöhr überlebt leider die Zeiten deutlich seltener als die Kameras.
Der Link enthält eine Prospektseite. Wenn ich mir die Bilddatei vergrößere, scheint es, als ob die Brenndauer regulierbar sei, denn man scheint das Band nachschieben zu können. Das hiesse, man kann den "Blitz", dort als "Taschensonne" bezeichnet, auch auslöschen bzw. einfach das Band nicht mehr weiterdrehen und ein andermal weiterverwenden?
Das klingt beruhigender als der Streuschuss-Apparat "Hamaphot Ultranum". Trotzdem würde ich als Abzulichtender auf dem Platz zunächst der Tür bestehen
Der würde heutzutage wohl auch juristische Probleme bereiten - Freunde und Helfer könnten denken, er würde als "Gleichgestellter Gegenstand" unter Anlage 1 des Waffengesetzes, Ziffer 1.2.4 fallen: "... bei denen gasförmige, flüssige oder feste Stoffe den Gegenstand gezielt und brennend mit einer Flamme von mehr als 20 cm Länge verlassen"