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Dash Cams in Deutschland illegal?
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22.05.18 13:48
Rainer 

Administrator

22.05.18 13:48
Rainer 

Administrator

Dash Cams in Deutschland illegal?

Hallo zusammen,

zwar nicht so sehr hier Forum, aber draussen in der Welt, gewinnen Dash Cams immer mehr Freunde, Feinde, Anhänger, Ablehner.

Zuvor der Hinweis: Das Folgende ist nur meine Sicht der Dinge, ich kann mich (hoffentlich) auch irren, so ist dieser Text auch keine Rechtsberatung.


Der Gedanke an sich, mit einer automatischen kleinen Kamera Videos vom Strassenverkehr, von Urlaubs-Videos, von off road Aktivitäten, usw. interessante Filme herzustellen, ist eigentlich eine gute Sache. ABER:

In Deutschland hat es die Politik (der Gesetzgeber) geschafft, eine zumeist harmlose Sache in ein VÖLLIG unklares Rechts-Konstrukt zu wandeln. Wieso? Weil es das Recht am eigenen Bild (Urheberschutz) und den Datenschutz, auch für Berufsfotografen die (DSGVO) gibt. Auch das ist ja eigentlich ein gute Sache, so wird man als Bürger von unangenehmen Ablichtungen mit und ohne Orts / Zeit -Zuordnungen geschützt. Aber es wird rechtlich aus meiner Sicht maßlos übertrieben.

Wer mit seiner Dash Cam eine Fahrt über einen Alpenpass aufzeichnen will (das können sehr interessante Aufnahmen sein - siehe diverse Motorad-Videos bei youtube, usw) muss darauf achten, daß keine Fahrzeuge mit oder ohne Personen erkennbar sind. Trotz Verpixelung ist das nicht immer komplett zu erreichen. Es reicht, wenn Bekannte einer Person diese erkennen könnten.


Die Frage, ob man dauernde Videos oder nur KURZE und sich automatisch nach kürzester Zeit (vielleicht 30 Sek bis 60 Sek) überschreibende Videoschnipsel aufzeichen darf, wird rechtlich unterschiedlich bewertet.

Auch die neuste richterliche Rechtsprechung hilft da nicht wirklich weiter. Die erlaubt u.a. die Verwendung von an sich illegal aufgenommenen Dash Cam Videos bei Verkehrsunfall-Rechtsverfahren.

Wer also Dash Cam Videos aufnehmen will und diese sogar veröffentlichen will, sollte sich genau überlegen, was er da macht.

Es gibt Millionen solcher Dash Cam Videos, die Nutzer, die diese (in Deutschland) aufgenommen und gezeigt haben, können sich nicht irren? Doch (davon bin ich überzeugt) sie können sich irren. Vielleicht haben sie bisher nur Glück gehabt, wehe wenn Jemand sich auf einem solchen Video wieder erkennt und rechtlich gegen den Veröffentlicher vorgeht.





Grüße von Haus zu Haus
Rainer (Forumbetreiber)

Analog: Aus Negativ wird Positiv.
Digital: Pixel sind nicht alles, aber ohne Pixel ist alles nichts.

Zuletzt bearbeitet am 22.05.18 13:49


Hinweise:

  • Urheberrechte 1: Keine Scans von Prospekten, Bedienungs-Anleitungen, Prominentenfotos, Kunstobjekten oder Buch/Zeitschriften-Artikeln.

  • Urheberrechte 2: Nur selbst aufgenommene Fotos. Keine Fotos auf und in fremden Grundstücken / Gebäuden / Museen, Ausstellungen, Theatern, usw.

  • Urheberrechte 3: Textpassagen von fremden Quellen vermeiden, höchstens einige Zeilen deutlich als Zitat erkennbar mit genauer Quellenangabe.

  • Keine Fotos, auf denen Personen erkennbar oder zuord-bar sind, ohne deren schriftliche Genehmigung (DSGVO). Ebenso keine erkennbaren KFZ-Kennzeichen oder Fragmenten davon! !

  • Fotos: Für beste Darstellung die Fotos (Thumbnails) unter den Textbeiträgen anklicken.

  • Der Zähler der Vorschaubilder zeigt NICHT die echte Zugriffszahl, die Bild-Anklicke direkt im Text werden nicht gezählt!


22.05.18 14:20
GeorgK 

BZF-Meister

22.05.18 14:20
GeorgK 

BZF-Meister

Re: Dash Cams in Deutschland illegal?

Ja, Rainer, sehr verwirrend.


Erst muss man einen Unfall haben...Dann darf alles aufgenommen werden. Alo es geht so:
(Meine Version: "Erst alte Battereien ausbauen, wenn die neuen eingebaut sind."

Meine macht Videos nur alle 5 Minuten. Die haben schon daran gedacht. Es ist also keine "Durchgehende Aufnahme".

Fotografieren:

Ich habe gelesen, dass es um die Digitalen Bilder geht, da diese ja alles mögliche gespeichert haben. (Exif-Daten)
Also wenn man mit einen Analogen Apparat Bilder macht, ist man in dieser Sache aussen vor. Die Veröffentlichung von Personen bleibt davon unbenommen und nicht erlaubt. Mal sehn, was da noch zu berichten sein wird.




Grüße aus der Stadt
der Rodgau Monotones

Georg

Zuletzt bearbeitet am 22.05.18 14:26

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