normalerweise nehmen Kameras (analog und digital) Fotos im für das menschliche Auge sichtbaren Lichtfrequenzbereich auf. Allerdings kann man fremdartig belichtete Aufnahmen aus dem nahen Infrarotbereich aufnehmen, wenn die Kameras gewisse Fähigkeiten aufweisen.
Insbesondere haben Infrarot-Schwarzweiss-Aufnahmen einen eigenen speziellen ästhetischen Reiz. Gerade Bäume, Wolken, Landschaften sehen sehr fremdartig aus.
Im Bereich analoge Fotografie gab es spezielle Infrarotfilme auch für Schwarzweiß. Man setzte ein:
Einlegen des speziellen Infrarotfilms
Positives Infrarotfilter vor das Objektiv
Motiventfernungseinstellung über die zusätzlichen Infrarotentfernungs-Markieren am Objektiv
Korrektur der ermittelten Belichtungswerte
Im Bereich digitale Fotografie ist es schwieriger, zu Infrarot-Ergebnissen zu kommen. Das liegt daran, dass Digitalkameras in der Regel vor den Sensoren Infrarot-Sperrfilter haben. Es gab hier aber auch Ausnahmen. Auch Wild-Kameras eignen sich zum Teil (wenn sie Nachtsichtfähigkeiten haben) für Infrarotaufnahmen.
Im Forum gibt es einige Beiträge zum Thema Infrarot-Fotos.
Eine nette Spielerei sind Umwandlungen (Nachempfindungen) von Normalfotos in "Infrarotfotos" durch Bildbearbeitungsprogramme, auch dazu gibt es im Forum Beispiele.
Hier eine Liste von Infrarotthemen im Blende-und-Zeit-Forum:
Urheberrechte 1: Keine Scans von Prospekten, Bedienungs-Anleitungen, Prominentenfotos, Kunstobjekten oder Buch/Zeitschriften-Artikeln, die über begründete Bildzitate hinaus gehen.
Urheberrechte 2: Nur selbst aufgenommene Fotos. Keine Fotos auf und in fremden Grundstücken / Gebäuden / Museen, Ausstellungen, Theatern, usw.
Urheberrechte 3: Textpassagen von fremden Quellen vermeiden, höchstens einige Zeilen deutlich als Zitat erkennbar mit genauer Quellenangabe.
Keine Fotos, auf denen Personen erkennbar oder zuord-bar sind, ohne deren schriftliche Genehmigung (DSGVO). Ebenso keine erkennbaren KFZ-Kennzeichen oder Fragmenten davon! !
Fotos: Für beste Darstellung die Fotos (Thumbnails) unter den Textbeiträgen anklicken.
Der Zähler der Vorschaubilder zeigt NICHT die echte Zugriffszahl, die Bild-Anklicke direkt im Text werden nicht gezählt!
vor geraumer Zeit hatte ich bei einem Konvolut Photographica einen Filter mit der Beschriftung „infrarot“ dabei. Das habe ich nun mal zum Anlass genommen, meinen ersten Infrarot-Film zu belichten.
Beim Filter handelt es sich um einen „Panchromar Infrarot“ vom VEB Glastechnik Lommatzsch (vorm. Lehmann & Balzer) mit einer M49-Fassung aus den 1960er Jahren. Auf der Verpackung findet sich noch die Bezeichnung „Verlängerung ca. 10 – 30 x“, deren Bedeutung mir aber nicht bekannt ist. Laut Beipackzettel ist der Filter für Infrarot-Filmmaterial vorgesehen und dient folgenden Verwendungszwecken: „dämpft violett und blau bis zur vollständigen Schwärzung, für „Nachtaufnahmen“ bei Tage, Fernaufnahmen, Aufhellung der für das menschliche Auge undurchdringlichen Dunstschichten, zahlreiche Spezialeffekte“.
Belichtet wurde auf Rollei Infrared 135 KB-Film (Iso 200 bis 400) mit einer Praktica BX20 mit Pentacon Prakticar 1:1,8 f=50mm MC. Die Belichtung erfolgte über die Belichtungsautomatik mit ISO 200. Die Aufnahmen sind Freihandaufnahmen bei Blendenöffnungen zwischen 1,8 bis 4,5. Entwickelt wurde in Rodinal 1:100 für 60 Minuten (Standentwicklung).
Hier die Ergebnisse – die Bilder wurden teilweise beschnitten und sind ansonsten unbearbeitet:
Zart frage ich nach betreffs der einen Person im zweiten Bild : Ist mit der Ablichtung einverstanden?
Hallo Rainer,
die abgelichtete Person hat mich vor Jahren geehelicht und ist mit der Publikation einverstanden. Mir stellt sich allerdings noch die Frage, ob ich die Nummer des Bootes in Bild 1 ebenso unkenntlich machen sollte, wie ich es bei den Nummernschildern der Autos in Bild 4 getan habe?
Ja, die Verpixelpflicht beginnt mit der Chance der Erkennbarkeit von Personen durch Gesicht oder deutlichen körperlichen Merkmalen oder durch sonstige Dinge, die zur Erkennbarkeit einer Person am Ort führen könnten. Ich halte das für völlig übertrieben, aber so ist eben die "liebe" DSGVO. , bin kein richtiger Freund davon, siehe meinen ironischen Beitrag zum Reizthema: