in der Frühzeit der Fotografie wurde um 1850 das Naßverfahren zur Herstellung von Schwarz-Weiß-Negativen eingeführt. Erfinder: Frederick Scott Archer und Gustave Le Gray.
Obwohl an sich umständlich und kompliziert, hatte es gegenüber anderen Verfahren dieser Zeit doch Vorteile. So war auch die erzielbare Bildqualität recht hoch. Damalige Kameras konnten mit den Naßplatten (die in lichtdichten Holz-Kassetten eingelegt wurden) genutzt werden. Weiter waren wiederholte Papierabzüge vom Negativ herstellbar.
Das komfortable Trockenplattenverfahren kam erst Anfang der 1870-iger Jahre in Gebrauch. Naß- und Trockenplatten konnten beide in unterschiedlichen zeitgenössischen Kameras verwendet werden, wenn diese auf die nötigen Kassetten angepaßt waren, also bei den Naßplatten den nassen Chemikalien widerstehen konnten, sie unterschieden sich also von den später üblichen Trocken-Platten-Kassetten.
Üblich waren Aufnahmen in Foto-Studios, hier war das Naßverfahren noch einigermaßen praktikabel, da zwischen Plattenherstellung, Aufnahme und Entwicklung nur kurze Zeit und ein kurzer Weg nötig war und der gesamte Vorgang in unter 15 Minuten *** vollziehbar war. Naßplatten mußten nämlich in diesem kurzen Zeitfenster belichtet und entwickelt werden. Bei Außenaufnahmen war ein kleines portables Labor (oft in Zeltform) mit Dunkelkammervorrichtung nötig. Das war schon ein erheblicher Aufwand!
Die verwendeten Substanzen waren teilweise giftig. Vorsicht war geboten. Die Lichtempfindlichkeit war gering. Bei hellen Sonnenlicht dauerte eine typische Belichtung einige Sekunden. So waren eigentlich bewegte Motivteile oft verschwommen, bis hin zu Geisterbildern (Nebelpersonen, siehe Musterfoto weiter unten).
Der Ablauf einer Naßplattenaufnahme:
Auf die Glasplatte wird eine mit weiteren Substanzen angesetzte nasse Kollodium-Schicht aufgegossen. Auf der Platte bildete sich eine Gel-artige Trägerschicht.
Die so präparierte Platte kam nun in die Dunkelkammer wo es bestenfalls ein sehr sehr schwaches Rotlicht gab, die Naßplatten waren rot-unempfindlich. Hier wurde die Platte einige Zeit in ein Bad mit Silbernitrat getaucht.
Jetzt mußte es schnell gehen, denn nur im nassen Zustand der Kollodium-Silbernitrat-Schicht blieb diese lichtempfindlich und entwickelbar!
Die Platte kam in eine lichtdichte Kassette, diese dann in die Kamera. Die Kassette wurde für die Glasplatte freigegeben, die Aufnahme wurde gemacht, die Kassette wieder verschlossen. Dann ging es sofort in die Dunkelkammer zur Entwicklung.
In der Dunkelkammer: Als Entwickler diente eine z.B. Eisensulfat-Lösung. Im schwachen Rotlicht wurde das Hervorkommen des Negativs beobachtet und dann schnell mit Natriumthiosulfat fixiert. Nach Endwässerung und Firnis-Auftrag war die Negativ-Glasplatte weiter verwendbar um auch wiederholt Papierabzüge herzustellen.
Im Detail war das Naß-Verfahren komplizierter und es gab Varianten, aber im Prinzip lief das Verfahren so ab.
*** =Über die Zeit nach Auftrag der Kollonium-Schicht und deren "Aushärte"-Zeit gibt es unterschiedliche Angaben. Man geht wohl hier von Zeiten um 30 Sek bis 60 Sek aus. Wichtig: Die kritische Zeit beim Naßverfahren nach der Entnahme der Naßplatte aus dem Silbernitratbad bis zur Einlegung nach der Aufnahme in das Entwicklerbad sollte die 15 Minunten möglichst deutlich unterschreiten. Bei hohen Umgebungstemperaturen konnte die Zeitspanne kritisch werden.
Beispiel für die Folgen langer Belichtungszeiten, wenn sich bei der Aufnahme einige Personen bewegen:
Aufgenommen 1907. Fotograf verstorben 1945. Auf der linken Seite die "Nebelpersonen".
Weiter war es notwendig bei Studioaufnahmen von Personen, diese zu "fixieren", damit sie nicht während vielleicht 10-20 Sekunden Belichtungszeit wackelten und so verschwommen abgebildet wurden. Lachen war "untersagt". Das war auch der Grund für die teilweise starren Gesichtsausdrücke, da die Personen auch die Mimik im Zaum halten mußten ...
Urheberrechte 1: Keine Scans von Prospekten, Bedienungs-Anleitungen, Prominentenfotos, Kunstobjekten oder Buch/Zeitschriften-Artikeln, die über begründete Bildzitate hinaus gehen.
Urheberrechte 2: Nur selbst aufgenommene Fotos. Keine Fotos auf und in fremden Grundstücken / Gebäuden / Museen, Ausstellungen, Theatern, usw.
Urheberrechte 3: Textpassagen von fremden Quellen vermeiden, höchstens einige Zeilen deutlich als Zitat erkennbar mit genauer Quellenangabe.
Keine Fotos, auf denen Personen erkennbar oder zuord-bar sind, ohne deren schriftliche Genehmigung (DSGVO). Ebenso keine erkennbaren KFZ-Kennzeichen oder Fragmente davon! !
Fotos: Für beste Darstellung die Fotos (Thumbnails) unter den Textbeiträgen anklicken.
Der Zähler der Vorschaubilder zeigt NICHT die echte Zugriffszahl, die Bild-Anklicke direkt im Text werden nicht gezählt!