Um 1950 kam die PC-Buchse und der PC-Stecker als gewisser Standard für die Blitz-Synchronisation bei Kameras auf den Markt. Zuvor hatten die einzelnen Kamerafirmen hauseigene Stecker-Buchsen-Kombinationen verwendet.
Der Begriff PC-Buchse soll auf Pronto-Compur zurück gehen.
Da in diesen Jahren neben den Birnenblitzgeräten (M) auch die Elektronenblitze (C) aufkamen, ergab sich die Notwenigkeit, die Synchronauslösung mit zwei Auslösezeitpunkten auszustatten. Einige Kameras bekamen Umschalter für die PC-Buchse, andere hatten zwei Buchsen.
Die Zubehör-Industrie freute sich über den Normierungs-Versuch, konnte sie doch so universelle Birnen- und Elektronenblitze anbieten.
Anfänglich war die PC-Synchronisation unabhängig von der Montagestelle des Blitzgeräts an / neben der Kamera. Man erkannte aber schnell, dass es auch sinnvoll war die bequeme Montage-Form diverser Blitzgeräte an Kameras sicherzustellen.
Deshalb wurde der Zubehörschuh quasi bald um einen Synchron-Kontakt ergänzt, der den PC-Kontakt eigentlich überflüssig machte. Einige Zeil hatten Kameras sicherheitshalber den PC-Kontakt und den Kontakt am Zubehörschuh.
Mit der Etablierung der komfortablen belichtungsgesteuerten Kameras wurde es notwendig über den Zweipol-Kontakt hinaus weitere Steuerungskontakte zu verwenden. Diese Mehrfachkontakte wurden aber wieder je nach Firma unterschiedlich gestaltet.
Neben den PC-Verbindungen gab es zuvor , während und danach andere Leitungs-Verbinder, auf die hier aber nicht eingehe.
Beispiele für einige PC-Synchron-Verbindungen und andere ...
PC-Stecker
1 = PC-Buchse für M. 2 = Zubehörschuh für Blitzgerät-Befestigung
1 = PC-Buchse mit Umschaltung für M und X 2 = Zubehörschuh für Blitzgerät-Befestigung
PC-Buchsen für M und X Kein Zubehörschuh
Blitzkontakt nach dem AGFA-Box System (Nicht PC)
Blitzkontakt mit Zusatz-Steuerungskontakten (Nicht PC) Mit Zubehörschuh
Beste Grüße von Haus zu Haus Rainer (Forumbetreiber)
Analog: Aus Negativ wird Positiv. Digital: Pixel sind nicht alles, aber ohne Pixel ist alles nichts.
Urheberrechte 1: Keine Scans von Prospekten, Bedienungs-Anleitungen, Prominentenfotos, Kunstobjekten oder Buch/Zeitschriften-Artikeln, die über begründete Bildzitate hinaus gehen.
Urheberrechte 2: Nur selbst aufgenommene Fotos. Keine Fotos auf und in fremden Grundstücken / Gebäuden / Museen, Ausstellungen, Theatern, usw.
Urheberrechte 3: Textpassagen von fremden Quellen vermeiden, höchstens einige Zeilen deutlich als Zitat erkennbar mit genauer Quellenangabe.
Keine Fotos, auf denen Personen erkennbar oder zuord-bar sind, ohne deren schriftliche Genehmigung (DSGVO). Ebenso keine erkennbaren KFZ-Kennzeichen oder Fragmenten davon! !
Fotos: Für beste Darstellung die Fotos (Thumbnails) unter den Textbeiträgen anklicken.
Der Zähler der Vorschaubilder zeigt NICHT die echte Zugriffszahl, die Bild-Anklicke direkt im Text werden nicht gezählt!