Urheberrechte 1: Keine Scans von Prospekten, Bedienungs-Anleitungen, Prominentenfotos, Kunstobjekten oder Buch/Zeitschriften-Artikeln.
Urheberrechte 2: Nur selbst aufgenommene Fotos. Keine Fotos auf und in fremden Grundstücken / Gebäuden / Museen, Ausstellungen, Theatern, usw.
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ich liebe diese alten Stereo-Betrachter. Mein Großvater hatte als junger Mensch (so um 1900 herum) von seinem Onkel einen solchen Betrachter geschenkt bekommen. Dabei war eine Bildserie aus Pommern (heute Polen) mit einigen 3D-Papierbildern aus Pyritz (der Heimatstadt meines Großvaters). Für ihn waren das die einzigen Photos seiner Heimatstadt, da man damals üblicherweise kaum einen eigenen Photoapparat hatte. Bilder wurden noch zumeist beim richtigen Photographen gemacht und das waren dann die berühmten Starr-Bilder (wegen der langen Belichtungszeit).
Leider ist dieser Betrachter mit den Photos verloren gegangen....