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was tun mit gefundenen Digitalfotos
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10.01.20 16:45
Michael-J. 

500 und mehr Punkte

10.01.20 16:45
Michael-J. 

500 und mehr Punkte

was tun mit gefundenen Digitalfotos

Hallo,
ich hab mal wieder ein Konvolut ersteigert, bin eigentlich recht zufrieden auch wenn natürlich Zeug dabei ist das ich nicht sammle, wie etwa 2 Super 8 Kameras und ähnliches, dabei war auch eine Fujifilm Finepix, mit passender Speicherkarte, zu meiner Überraschung beides noch in voller Funktion, und die Speicherkarte voll mit Bildern ( wer löscht sowas nicht wenn er die Kamera abgibt ) dabei auch einige durchaus interessante Bilder von der Insel ( kam alles aus Engelland ) die ich ungern löschen würde ( die Bilder von Personen und Familie werden natürlich gelöscht ) aber wie sieht das jetzt aus, gehören mir die Bilder, oder nicht, für denn Fall das ich sie mal irgendwo zeigen möchte


Hinweise:

  • Urheberrechte 1: Keine Scans von Prospekten, Bedienungs-Anleitungen, Prominentenfotos, Kunstobjekten oder Buch/Zeitschriften-Artikeln, die über begründete Bildzitate hinaus gehen.

  • Urheberrechte 2: Nur selbst aufgenommene Fotos. Keine Fotos auf und in fremden Grundstücken / Gebäuden / Museen, Ausstellungen, Theatern, usw.

  • Urheberrechte 3: Textpassagen von fremden Quellen vermeiden, höchstens einige Zeilen deutlich als Zitat erkennbar mit genauer Quellenangabe.

  • Keine Fotos, auf denen Personen erkennbar oder zuord-bar sind, ohne deren schriftliche Genehmigung (DSGVO). Ebenso keine erkennbaren KFZ-Kennzeichen oder Fragmenten davon! !

  • Fotos: Für beste Darstellung die Fotos (Thumbnails) unter den Textbeiträgen anklicken.

  • Der Zähler der Vorschaubilder zeigt NICHT die echte Zugriffszahl, die Bild-Anklicke direkt im Text werden nicht gezählt!


10.01.20 19:21
Rainer 

Administrator

10.01.20 19:21
Rainer 

Administrator

Re: was tun mit gefundenen Digitalfotos

Hallo Michael,

aus meiner Sicht (kein Rechtsanwalt ) in Deutschland erhält man Bildrechte / Nutzungsrechte nicht durch Kauf von Hardware. Personenaufnahmen, wie Du es selbst ausgeführt hast, sind nach der neuen DSGVO ohne Genehmigung nicht mehr zulässig. Landschaftaufnahmen können (bei genügend künstlerischer Tiefe) können auch geschützt sein. Muß man von Fall zu Fall bewerten.



Grüße von Haus zu Haus
Rainer (Forumbetreiber)

Analog: Aus Negativ wird Positiv.
Digital: Pixel sind nicht alles, aber ohne Pixel ist alles nichts.
Ein Leben ohne Facebook ist möglich.

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