Ich habe heute dieses Buch mitgenommen für 0.50€,alleine schon aus historischen Gründen. Es behandelt den ganzen Bereich der Rechte und Pflichten von Fotografen(privat und gewerblich),Filmmaterial in der DDR usw. Es geht über alle Themenbereiche von was darf und was nicht fotografiert werden,über gestaffelte Preise der Fotos von privat und gewerblich,über ordnungsgemäße Kennzeichnung von Fotos ,sogar ein Abschnitt über die Rückgabe von Abfall von Fotomaterial und Chemikalien zur Silberrückgewinnung usw.
Urheberrechte 1: Keine Scans von Prospekten, Bedienungs-Anleitungen, Prominentenfotos, Kunstobjekten oder Buch/Zeitschriften-Artikeln, die über begründete Bildzitate hinaus gehen.
Urheberrechte 2: Nur selbst aufgenommene Fotos. Keine Fotos auf und in fremden Grundstücken / Gebäuden / Museen, Ausstellungen, Theatern, usw.
Urheberrechte 3: Textpassagen von fremden Quellen vermeiden, höchstens einige Zeilen deutlich als Zitat erkennbar mit genauer Quellenangabe.
Keine Fotos, auf denen Personen erkennbar oder zuord-bar sind, ohne deren schriftliche Genehmigung (DSGVO). Ebenso keine erkennbaren KFZ-Kennzeichen oder Fragmenten davon! !
Fotos: Für beste Darstellung die Fotos (Thumbnails) unter den Textbeiträgen anklicken.
Der Zähler der Vorschaubilder zeigt NICHT die echte Zugriffszahl, die Bild-Anklicke direkt im Text werden nicht gezählt!
sicher interessant, zumal das Urheberrecht im wiedervereinigtem Deutschland sicher eher komplizierter geworden ist. Ich betreibe ja zwei Foren und habe dort meine Mühe mit Uploads von Photos, Bedienungsanleitungen und Prospekten, auch wenn sie schon viele Jahre alt sind. Vereinfacht kann man sagen, bei Photos ohne künstlerische Aussage geht man davon aus, dass 50 Jahre nach Erstveröffentlichung die Nutzung frei ist, ABER, sollte das Photo eine künstlerische Aussage haben gelten wieder 70 Jahre nach dem Tod des Rechteinhabers. Kompliziert, weil die künstlerische Aussage ein dehnbarer Begriff ist.