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Rechtslage zu Dashcams und Action Cams völlig unübersichtlich!
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31.12.17 13:19
Rainer 

Administrator

31.12.17 13:19
Rainer 

Administrator

Rechtslage zu Dashcams und Action Cams völlig unübersichtlich!

Hallo zusammen,

seit Jahren werden Dashcams und actioncams auch in Deutschland angeboten. Viele junge Leute habe ihre Actioncam am Helm und filmen munter alles und jeden und stellen die Videos in die sozialen Netzwerke. Schaut man bei youtube hinein, findet man hunderte von Videos, die Motorrad / PKW - Fahrten im öffentlichen Raum zeigen. Dabei sind Personen in auch unmöglichen Lebenslagen abgebildet. Dashcam-Videos zeigen tatsächliche und vermutete Verstöße gegen die Strassenverkehrsordnung.

Ich denke, den meisten dieser Video-Hochlader ist überhaupt nicht klar, in welche rechtliche Gefahr sich sich in Deutschland begeben. Sie wissen wohl auch nicht, daß im ungünstigen Fall Bußgelder in zig Tausenden Euro drohen könnten.

Alles übertrieben, ja so gar hysterisch? Ja und nein. Gibt man in eine Suchmaschine "Dashcam aktuelle Rechtslage" als Suchbegriff ein, wird man schnell eines besseren belehrt: Es gibt aktuell anscheinend KEINE einheitliche Rechtslage. Es gibt wohl Urteile die gewisse Dashcam-Aufnahmen (in bestimmten Grenzen) zulassen, andere, die solche Aufnahmen als unzulässig ansehen.

Besonders kritisch ist wohl die Veröffentlichung von Actioncams und Dashcams. Mein Rat also an mich und Andere: Im Zweifel lieber keine Videos vom öffentlichen Strassenraum. Wer sich hier abgelichtet sieht und das nicht haben will, kann mit erheblichen Konsequenzen für den Video-Filmer, dagegen vorgehen.

Mir jedenfalls ist vorläufig der Spass an Actioncams vergangen, weil ich (aus meiner Sicht harmlose) Landschaftsvideo aus den PKW-Frontfenster machen wollte und die dann z.B. bei youtube zeigen wollte.

Das deutsche Recht hat es auch hier geschafft: Eine unklare Rechtslage schafft großen Raum zur Auslegung was man darf und was nicht. Betroffene, Anwälte, Gerichte entscheiden noch mal so oder mal anders.

Frage: Was darf man überhaupt noch? Schon ein Foto auf einem Event kann zulässig sein oder nicht. Schon ein Foto von einem Hundertwasser-Bau (Panorama-Freiheit, etc.) kann zulässig sein oder aber eben auch nicht.

Ist irgendwie, wie eine Art "Gottesurteil".

Mich wundert aber auch, warum bei dieser unklaren Rechtslage Tausende solcher Videos bei youtube, usw online sind.


p.s. Nein, es ist NICHT so, dass man "ohne wenn und aber" Landschaftsvideos veröffentlichen darf, wenn das Ziel genau auf "Landschaft" fokussiert ist. Wurde mal so, mal so entschieden.


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Das war KEINE Rechtsberatung. Wer sicher gehen will, sollte sich qualifizierte Rechtsauskunft einholen, wenn die Absicht bestehlt Strassenland-Videos zu veröffentlichen.

Hier ein beispielhafter EXTERNER Link zum Thema, es gibt aber auch genügend andere mit anderen Ergebnissen:

https://www.adac.de/der-adac/rechtsberat...inland/dashcam/


Frustrierte Grüße von Haus zu Haus
Rainer (Forumbetreiber)

Aus Negativ wurde Positiv. Pixel sind nicht alles, aber ohne Pixel ist alles nichts.
Fotoapparate sind Zeitmaschinen, sie können die Vergangenheit erhalten.
Ein Leben ohne Facebook ist möglich, aber (und) sinnvoll.


Hinweise:

  • Urheberrechte 1: Keine Scans von Prospekten, Bedienungs-Anleitungen, Prominentenfotos, Kunstobjekten oder Buch/Zeitschriften-Artikeln.

  • Urheberrechte 2: Nur selbst aufgenommene Fotos. Keine Fotos auf und in fremden Grundstücken / Gebäuden / Museen, Ausstellungen, Theatern, usw.

  • Urheberrechte 3: Textpassagen von fremden Quellen vermeiden, höchstens einige Zeilen deutlich als Zitat erkennbar mit genauer Quellenangabe.

  • Keine Fotos, auf denen Personen erkennbar oder zuord-bar sind, ohne deren schriftliche Genehmigung (DSGVO). Ebenso keine erkennbaren KFZ-Kennzeichen oder Fragmenten davon! !

  • Fotos: Für beste Darstellung die Fotos (Thumbnails) unter den Textbeiträgen anklicken.

  • Der Zähler der Vorschaubilder zeigt NICHT die echte Zugriffszahl, die Bild-Anklicke direkt im Text werden nicht gezählt!


02.01.18 16:08
Blende-11 

BZF-Meister

02.01.18 16:08
Blende-11 

BZF-Meister

Re: Rechtslage zu Dashcams und Action Cams völlig unübersichtlich!

Hey Rainer

Du hast ein virulentes Thema angesprochen. Ich kann dir von einem Fall aus meinem Bekanntenkreis berichten. Das betraf allerdings eine dashcam. Die wurde in einer 10-Minutenschleife betrieben. Als ein anderer Autofahrer verkehrsgefährdend die Spur wechselte unter erheblicher Verkürzung des Sicherheitsabstands suchte der so Behinderte einen Rechtsanwalt auf. Er wollte den anderen Verkehrsteilnehmer zur Verantwortung ziehen.

Der Anwalt riet ihm aber ausdrücklich ab, als Beweis das dashcam Video zu verwenden. Weil er dann selbst einen Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild und den Datenschutz begehen würde. Der Anwalt meinte schon das aufzeichnen ist ein Verstoß. Unter Umständen wäre eine 30 Sekundenschleife einer dashcam tolerierbar wenn diese sofort ständig nachgelöscht. Man kann auch nicht tricksen, weil der Originalspeicher-Chip eingereicht werden muß.


lg Peter

02.01.18 17:19
Rainer 

Administrator

02.01.18 17:19
Rainer 

Administrator

Re: Rechtslage zu Dashcams und Action Cams völlig unübersichtlich!

Hallo Peter,

das bestätigt meine Vorsicht beim Hochladen von solchen Kamerafahrten. Ich hoffe, dass es hier noch gesetzliche Klarheit geben wird. Sonst sind harmlose Bewegt-Videos von Landschaften kaum noch machbar ohne gegen Vorschriften zu verstoßen.

Andererseits gibt es - wie schon erwähnt bei z.B. youtube - viele tausende solche Fahraufnahmen. Wo kein Kläger ist, ist kein Richter?





Grüße von Haus zu Haus
Rainer (Forumbetreiber)

Aus Negativ wurde Positiv. Pixel sind nicht alles, aber ohne Pixel ist alles nichts.
Fotoapparate sind Zeitmaschinen, sie können die Vergangenheit erhalten.
Ein Leben ohne Facebook ist möglich, aber (und) sinnvoll.

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