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Monster: Neue Datenschutz-Grundverordnung ab 25.5.2018 !
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29.06.18 20:45
Rainer 

Administrator

29.06.18 20:45
Rainer 

Administrator

Re: Monster: Neue Datenschutz-Grundverordnung ab 25.5.2018 !

Hallo Lengris,

ja diese neue Verordung (20.Juni) treibt mich seit Tagen um.

Im Grunde ist dieses Konstrukt das wahrscheinliche Ende privater WEB-Auftritte, wenn z,B. Fotos hochgeladen werden. Forenbetreiber können eigentlich nur weitermachen, wenn sie Frohnaturen sind. Man kann in der Praxis die Bildrechte nicht ohne GROSS-AUFWAND sicher verwalten. Auch hier werden findige Abmahner Wege finden um durchzustossen.

Versichern kann man sich nicht. Nur massive Rechtsabteilungen mit Medienrecht-Spezialanwälten können hier ansatzweise dagegen halten.

Eigentlich müsste ich von jedem Bildhochlader für jeden Beitrag eine verbindliche Erklärung verlangen, dass er die Bildrechte hat.

Wir Klein-Admins werden völlig im Regen stehen gelassen. EIN Fehler und man ist finanziell ruiniert. Das ist mir die Sache wohl nicht Wert.


Ich trage mich tatsächlich mit dem Gedanken aufzugeben.

Auch die DSVGO hat noch Zündstoff, unter Umständen muss hier zur "Privatheit" der Zugang nur für registrierte Nutzer gestaltet werden, es ist ein Graus.

Nachtrag: Schade, das das Thema wohl Niemand weiter im Forum interessiert.

Grüße von Haus zu Haus
Rainer (Forumbetreiber)

Analog: Aus Negativ wird Positiv.
Digital: Pixel sind nicht alles, aber ohne Pixel ist alles nichts.
Ein Leben ohne Facebook ist möglich.

Zuletzt bearbeitet am 29.06.18 20:59


Hinweise:

  • Urheberrechte 1: Keine Scans von Prospekten, Bedienungs-Anleitungen, Prominentenfotos, Kunstobjekten oder Buch/Zeitschriften-Artikeln.

  • Urheberrechte 2: Nur selbst aufgenommene Fotos. Keine Fotos auf und in fremden Grundstücken / Gebäuden / Museen, Ausstellungen, Theatern, usw.

  • Urheberrechte 3: Textpassagen von fremden Quellen vermeiden, höchstens einige Zeilen deutlich als Zitat erkennbar mit genauer Quellenangabe.

  • Keine Fotos, auf denen Personen erkennbar oder zuord-bar sind, ohne deren schriftliche Genehmigung (DSGVO). Ebenso keine erkennbaren KFZ-Kennzeichen oder Fragmenten davon! !

  • Fotos: Für beste Darstellung die Fotos (Thumbnails) unter den Textbeiträgen anklicken.

  • Der Zähler der Vorschaubilder zeigt NICHT die echte Zugriffszahl, die Bild-Anklicke direkt im Text werden nicht gezählt!


29.06.18 21:38
Freier-Sascha 

BZF-Meister

29.06.18 21:38
Freier-Sascha 

BZF-Meister

Re: Monster: Neue Datenschutz-Grundverordnung ab 25.5.2018 !

Hallo Rainer,

Ich finde dein Forum toll und zum Austausch unter Gleichgesinnten sehr wertvoll!!!!

Leider kenne ich mich in den ganzen Rechts-Geschichten zu wenig aus. Aber ich kann dir versichern das meine bei dir hochgeladenen Bilder von mir selbst geschossen wurden, und nur meine eigenen Kameras abgebildet sind.

Gruss

Freier-Sascha

30.06.18 00:28
Lengris 

BZF-Meister

30.06.18 00:28
Lengris 

BZF-Meister

Re: Monster: Neue Datenschutz-Grundverordnung ab 25.5.2018 !

Hallo Rainer,

Rainer:
Man kann in der Praxis die Bildrechte nicht ohne GROSS-AUFWAND sicher verwalten.

Es geht ja m.E. nicht nur um Verwaltung im Sinne von technisch organisieren, sondern um die Feststellung wer im
Zweifelsfall die Bildrechte überhaupt besitzt. Da nützen keine Beteuerungen des Hochladenden, daß er das Foto
selber gemacht hat. Alles muss rechtlich abgesichert in schriftlicher Form vorliegen.

Die überprüfung der Bildrechte nach dem Hochladen und vor der Veröffentlichung ist m.E. unmöglich. Bildrechte
können in ganzen Ketten bis hin zum zum Originator (der ja zunächst unbekannt ist), also z.B. dem Fotografen
existieren. Als Forumsbetreiber kann ich doch nicht sagen: Der Hochlader hat mir versichert, daß das Bild von
ihm stammt. Ich habe das geglaubt.

Ich kenne einen Fall bei dem jemand auf seiner Webseite das Bild eines bestimmten Fernsehers veröffentlicht hat.
Der Hersteller des Fernsehers hatte dem Webseitenbesitzer zugesichert, daß er das Bild des Fernsehers veröffentlichen darf.
Was der daraufhin auch tat.
10 Jahre später (!!!) bekam der Webseitenbesitzer von einem Rechtsanwalt eine
Abmahnung mit Schadensersatzklage wegen der Veröffentlichung. Die Firma hätte garnicht das Recht gehabt, die
Erlaubnis zu geben und sei inzwischen sowieso nicht mehr existent, könne also nicht belangt werden. Aber der
Webseitenbesitzer war ja greifbar. Er musste, nach Feststellung durch ein Gericht, zahlen. Sein "Fehler" war, daß er
nicht die vollständige Kette der Rechte bis hin zum Fotografen, der in diesem Fall der Kläger war, schriftlich
nachweisen konnte. Also: Irrtum schützt vor Strafe nicht.

Rainer:
Eigentlich müsste ich von jedem Bildhochlader für jeden Beitrag eine verbindliche Erklärung verlangen, dass er die Bildrechte hat.

Ob das in jedem Fall ausreicht weiß ich nicht. Siehe oben. Aber ich frage mich, was die Millionen "Bildveröffentlicher" von Google, Facebook, Instagram usw. usw. angefangen bis hin zu den kleinen Foren, denn nun machen sollen. Google und Facebook machen bestimmt nicht ihren Laden dicht. Und sie können auch nicht jedes Bild überprüfen. Unmöglich.

Rainer:
Auch die DSVGO hat noch Zündstoff, unter Umständen muss hier zur "Privatheit" der Zugang nur für registrierte Nutzer gestaltet werden,
...

Verstehe ich nicht. "Privatheit" gibt es doch im Internet nicht, in dem Sinne, daß, wenn ich etwas veröffentliche ja immer andere User es sehen, lesen oder hören können, weil sie es ja sollen! Sonst würde man es ja nicht "veröffentlichen". Egal ob registriert oder nicht.
Namen, Adresse, eMail-Adressen, Geburtsdaten usw. der User müssen einfach verschlüsselt gespeichert werden. Mit schriftlichem Einverständnis. - Oder?

Rainer:
Nachtrag: Schade, das das Thema wohl Niemand weiter im Forum interessiert.

Das ist nicht der Punkt. Ich steh vor all den aufgeworfenen Fragen und weiß nichts zu sagen.:-)
Das Gesetz nicht voll gelesen, nur Sekundärliteratur (Interpretationen). Bin keine Rechtsanwalt
und wenn ich einer wäre, hätte ich sowieso mehrere Meinungen, je nach dem, wer mich zahlt.
Im Laufe der nächsten Jahre wird sich zeigen, was passiert.

Deine persönliche Entscheidung kann Dir niemand abnehmen.

LG
Lengris

Zuletzt bearbeitet am 30.06.18 00:49

30.06.18 19:26
Willi 

BZF-Meister

30.06.18 19:26
Willi 

BZF-Meister

Re: Monster: Neue Datenschutz-Grundverordnung ab 25.5.2018 !

Hallo Rainer!

Mann muss doch nur verlangen, dass jedes hochgeladene Bild mit den in der Kamera generierten EXIF-Daten und darin zwingend mit den Daten des Erstellers des Bildes versehen ist. Bei meinen Digitalkameras kann ich in einer freien Zeile zum Urheberrecht auch die Datenschutzerklärung einfügen. Derzeit habe ich in dieser Zeile noch "Honorarfrei bei Namensnennung" stehen. Werde ich jetzt auf: "DSGVO:Die im Bild sichtbaren Personen haben ihre Abbildung erlaubt".
Auslesen kann man die EXIF-Daten ja mit jedem Browser mit EXIF-Plugin.

Liebe Grüße
Willi

"Altes bewahren - Neues prüfen"

Zuletzt bearbeitet am 01.07.18 13:20

30.06.18 20:16
gewa13 

BZF-Meister

30.06.18 20:16
gewa13 

BZF-Meister

Re: Monster: Neue Datenschutz-Grundverordnung ab 25.5.2018 !

Hallo Rainer,

es ist extrem unwahrscheinlich, daß Du als Betreiber eines privaten Forums ohne Gewinnerzielungsabsicht eine Abmahnung bekommst. Du hast ja keine gewerblichen Mitbewerber, die daran ein Interesse nachweisen könnten. Verbraucherschutzvereine wären die einzigen, die dazu eventuell berechtigt wären. Die kümmern sich jedoch nur um gewerbliches.

Ich habe Deine Datenschutzerklärung mit anderen Fotoforen verglichen: Ich habe nichts gefunden. Alles in Ordnung.

Ich denke Du betreibst die Forensoftware selbst und bist Dein eigener Serviceprovider, so daß kein Dritter auf Deinen Server zugreifen kann. Wenn Du z.B. 1&1 oder als Server nutzen würdest, würde ich noch in Deiner Datenschutzerklärung auf diejenige von !&1 verlinken.

Das Hochladen von Bildern, für die der Hochladende keine Urheberrechte besitzt, hat nichts mit der Datenschutzgrundverordnung zu tun.

Für solche Verstöße würde ich mir in den Forenregeln eine Strafanzeige mit Schadenserforderiung vorbehalten.

Ich denke, Du brauchst keine Angst haben.

Liebe Grüße

Gerhard

30.06.18 21:06
gewa13 

BZF-Meister

30.06.18 21:06
gewa13 

BZF-Meister

Re: Monster: Neue Datenschutz-Grundverordnung ab 25.5.2018 !

Hallo Rainer,

apropos Rechtsanwälte: die gleiche Erfahrung habe ich auch gemacht zur Datenschutzgrundverordnung. Ich habe dann auf denjenigen vertraut, der selbst keine wirtschaftlichen Interessen zu diesem Thema hatte. Diejenigen, die mit der DSVGO Geld verdienen wollten haben ein Riesendrohgebäude mir gegenüber aufgebaut.

Nochmal liebe Grüße

Gerhard

01.07.18 10:25
Rainer 

Administrator

01.07.18 10:25
Rainer 

Administrator

Re: Monster: Neue Datenschutz-Grundverordnung ab 25.5.2018 !

Hallo zusammen,

danke für Eure Reaktionen und Einschätzungen.

Ja, es geht nicht nur um die DSGVO, sondern auch um weitere Regeln (z:B. Entwurf der neuen EU-Verordnung) Das Problem ist tatsächlich derzeit völlig unterschiedliche Einschätzungen (auch von Rechtsanwälten, Bloggern, Zeitungen, sonstigen Fachleuten) vorliegen. Das liegt einfach daran, dass es noch keine generell geltenden Richtersprüche gibt und die Politik versäumt hat, Klarstellungen vorzunehmen oder Durchführungs-Verordnungen zu generieren.

Alle WEB-Seiten- Foren- Blog- Betreiber sind jetzt Versuchs-Kaninchen, die auf Gottes-Urteile warten. Wird ein Abmahner zuschlagen? Wird es Bildrechte-Anspruchsteller geben? Wie werden vorgerichtliche Anwaltskosten aussehen?

Aktueller Stand meiner eingeholter Rechtsauskünfte: Forenbetreiber bewegen sich hinsichtlich der DSGVO in einer Grauzone, da sie den Bereich des Privaten eigentlich verlassen. Man rät mir, die DSGVO anzuwenden bis es höchstrichterliche Entscheidungen dazu gibt.

Es ist auch so, dass es wohl leider nicht klar ist, ob nichtgewerbliche Seiten hinsichtlich der DSGVO betroffen sind oder nicht. Die Einen sagen so, die Anderen so. Bei den Bildrechten (neue EU-Verordnung, aber auch sonstige Bildrechte) herrscht auch diesbezüglich Verwirrung. Es geht also auch nicht nur um Exif-Daten.

p.s. Schon allein der Betrieb von Nicht-HTTPS-Seiten ist, wenn es dort Absende-Formulare gibt, ein Problem. Auch ist schon die Empfehlung Kontakte per email anzubieten, schwierig, da emails zumeist unverschlüsselt gesendet werden. Es gibt derzeit kaum Email-Systeme, die (ohne vorigem Schüssel-Austausch) verschlüsseln können. Wer sendet heute eine Email mit der Bitte um Zusendung des öffentlichen Schlüssels, um dann erst die eigentliche E-Mail zu senden?

Es ist jetzt so, dass schon das Aufnehmen von Fotos sanktioniert ist, nicht nur die Veröffentlichung. Begriffe, wie berechtigte Interessen, Kunst, usw. geistern herum.

Bei youtube berichtet ein Medienanwalt, dass schon eine Abmahnung in Höhe von 12500 EUR eingegangen ist, weil ein Nutzer einer (gewerblichen) Immobilien-WEB-Site ein Online-Forumlar ohne HTTPS abgesendet hat und nun dafür Schadensersatz verlangt. Wird wohl nicht durchkommen, zeigt aber wohin der Weg gehen wird.

Es kann doch nicht der Sinn des Internets sein, nur bei Vorhandensein einer Rechtsabteilung mit Voll-Juristen (die jede WEB-Seite ständig auf rechtliche Sicherheit prüft) eine WEB-Site gefahrlos betreiben zu können.



Grüße von Haus zu Haus
Rainer (Forumbetreiber)

Analog: Aus Negativ wird Positiv.
Digital: Pixel sind nicht alles, aber ohne Pixel ist alles nichts.
Ein Leben ohne Facebook ist möglich.

01.07.18 12:59
Lengris 

BZF-Meister

01.07.18 12:59
Lengris 

BZF-Meister

Re: Monster: Neue Datenschutz-Grundverordnung ab 25.5.2018 !

Hallo Rainer,

vielleicht ist für Dich eine Option, Bilder- und Dateiuploads solange zu sperren, bis
das Verfassungsgericht Upload-Filter wieder kassiert hat (FALLS sie tatsächlich kommen).

Das heisst nicht, daß zu einem Textbeitrag keine Bilder gezeigt werden können.
Die meisten Newsgroups (z.B. de.rec.fotografie) hatten schon immer diesen Umweg.
Die Bilder (generell Dateien) werden halt woanders gelagert und im Forum steht nur
der link. Nicht so toll die Lösung aber leicht machbar und Du brauchst keine
Upload-Filter.


LG
Lengris

Zuletzt bearbeitet am 01.07.18 13:38

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